Frage: Der BGH hat mit Beschluss vom 21.10.2014 das Vorliegen eines Prospektfehlers im Prospekt bindend festgestellt. Ist damit abschließend entschieden, ob die Deutsche Telekom AG dem Grunde nach zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet ist?
Antwort: Nein. Das Verfahren ist von dem BGH an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen worden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main muss jetzt allgemeinverbindlich entscheiden, ob der Prospektfehler für die Entscheidung des jeweiligen Anlegers kausal (ursächlich) war und ob die Deutsche Telekom AG schuldhaft gehandelt hat.
Frage: Soweit ich als Anleger von der Rechtsanwaltskanzlei DOERR KÜHN PLÜCK+ Partner vertreten werde, muss ich jetzt aktuell etwas tun oder veranlassen?
Antwort: Nein. Sobald das Verfahren an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen ist und das Gericht die weitere mündliche Verhandlung terminiert, werden die Rechtsanwälte der Kanzlei DOERR KÜHN PLÜCK+ Partner die entsprechenden Termine für die von ihr vertretenen Anleger wahrnehmen und anschließend berichten.
Frage: Wie erfahre ich die neuesten Entwicklungen im Telekom-Prozess?
Antwort: Über die weitere Entwicklung und den Gang des Verfahrens werden wir fortlaufend auf unserer Homepage www.doerr.mi-projekte.com berichten. Sollte diese Informationen nicht ausreichen, stehen wir auch gerne telefonisch zur Verfügung.
Frage: Ist ein Ende des Verfahrens absehbar?
Antwort: Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann nicht verlässlich gesagt werden, wann der Telekom-Prozess seinen Abschluss nehmen wird.