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23.11.2021

Wichtiger Hinweis: Vergleich im Telekomprozess

Im Zusammenhang mit dem sogenannten dritten Börsengang der Deutsche Telekom AG sind seit 2001 vor dem Landgericht Frankfurt am Main eine Vielzahl sogenannter Prospekthaftungsklagen anhängig, die derzeit aufgrund des seit 2006 durchgeführten Musterverfahrens von dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main alle ausgesetzt sind.

Alle Klagen richten sich gegen die Deutsche Telekom AG und teilweise auch gegen die Bundesrepublik Deutschland („Bund“) sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau („KfW“).

Die Rechtsanwälte Doerr Kühn Plück & Partner vertreten in dem Musterverfahren sowie in den Ausgangsverfahren die mit Abstand größte Klägergruppe. Vor dem Hintergrund, dass der Bundesgerichtshof das Musterverfahren zum zweiten Mal zum Oberlandesgericht Frankfurt am Main zurückverwiesen hat und bestimmte Kausalitätsfragen nur in den Ausgangsverfahren entschieden werden können, haben der Musterklägervertreter und Doerr Kühn Plück & Partner als Vertreter der größten Klägergruppe mit der Deutsche Telekom AG, dem Bund und der KfW Gespräche darüber geführt wie die Ausgangsverfahren durch Vergleiche beendet werden können.

Die Gespräche haben zu einem Vergleichskonzept geführt, dass die Deutsche Telekom AG Klägern, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen, anbieten wird:

Dieses Vergleichskonzept sieht unter andern vor, dass Klägern, soweit der gerichtlich geltend gemachte Anspruch die Vergleichsvoraussetzungen erfüllt, die Erfüllung der Hauptsacheforderung in voller Höhe und der Prozesszinsen in Höhe von 70% angeboten werden soll.

Hinsichtlich von Klägern, die den jeweils angebotenen Vergleich annehmen, sollen auch die Kostenfragen abschließend geregelt werden, um langjährige Folgeauseinandersetzungen zu vermeiden.

Sofern Sie Mandant der Rechtsanwälte Doerr Kühn Plück & Partner sind und zur vergleichsberichtigten Gruppe gehören, bekommen Sie von uns in den nächsten Wochen das Vergleichsangebot der Deutsche Telekom AG zugesendet.

Hinweis: Bitte nehmen Sie von telefonischen Anfragen Abstand.

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