Aber auch diverse Mercedes-Modelle sind aktuell vom Abgasskandal betroffen. Hierbei handelt es sich um Mercedes-Modelle mit den Motoren der Baureihe OM 642, OM 651 und OM 654, bei dem Modell VITO um den Motor OM 622.
Betroffen vom Dieselskandal sind die folgenden Modelle:
– Mercedes GLS 3.0 Diesel (OM 642)
– Mercedes GLE 3.0 Diesel (OM 642)
– ML 3.0 (OM 642)
– G-Klasse 3.0 Diesel (OM 642)
– CLS 3.0 Diesel (OM 642)
– S-Klasse 3.0 Diesel (OM 642)
– C-Klasse Plug in Hybrid 2,2 Diesel (OM 651)
– S-Klasse Hybrid 2.2 Diesel (OM 651)
– GLC 2.2 Diesel (OM 651)
– GLK 250 CDI (OM 651)
– Mercedes E 220 (OM 654)
Erste stattgebende Urteile gegen die Daimler AG liegen der Rechtsanwaltskanzlei Doerr Kühn Plück + Partner bereits vor. Darin haben die Gerichte einen Schadensersatzanspruch der Kläger wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung der Daimler AG bejaht (§ 826 BGB i.V.m. § 31 BGB). Hiernach sind die Gerichte zu Recht davon ausgegangen, dass sowohl der Vorstand der Daimler AG als auch die verantwortlichen Ingenieure des Konzerns sich dazu entschlossen hatten, durch Softwaremaßnahmen die Fahrzeuge so zu manipulieren, dass sie zumindest auf dem Rollenprüfstand die Grenzwerte einhielten. Dabei sei sowohl den Mitarbeitern als auch dem Vorstand bekannt gewesen, dass diese Methoden illegal seien und die Käufer der Fahrzeuge geschädigt würden.
Ob es einen Rückruf des Fahrzeugs durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) gegeben hat, ist in diesem Zusammenhang irrelevant.
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