Ralf Plück ist seit 1993 als Rechtsanwalt zugelassen und Gründungspartner der Sozietät DOERR KÜHN PLÜCK + Partner. Er ist seit 2008 zusätzlich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und berät und vertritt private Investoren und institutionelle Anleger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in allen maßgeblichen Bereichen des Bank- und Kapitalmarktrechts. Besondere Schwerpunkte bilden insbesondere das Aktienrecht, Bankaufsichtsrecht, Börsenrecht, Investmentrecht, Kreditwesenrecht (KWG), Wertpapierrecht, Kapitalanlagerecht, Prospekthaftungsrecht, Recht der Vermögensverwaltung und Immobilienanlagerecht (Fonds).
Seine Kernkompetenz liegt in der Führung komplexer gerichtlicher Prozesse im gesamten Wirtschaftsrecht, wobei Rechtsanwalt Ralf Plück bundesweit und auch grenzüberschreitend tätig ist. Zu den von ihm geführten Verfahren gehören so genannte Masseklageverfahren, wie der Prozess gegen die Deutsche Telekom AG, die IKB AG sowie zahlreiche Prozesse wegen fehlerhafter Anlageberatung durch Kreditinstitute bei Geldanlagen in Zertifikate, Derivate sowie in Immobilien-, Medien- und Schiffsfonds. Ein weiterer Schwerpunkt von Rechtsanwalt Ralf Plück bildet die Beraterhaftung und Haftung wegen fehlerhafter Kapitalmarktinformationen. Außerdem betreut und vertritt Rechtsanwalt Ralf Plück Einzelpersonen und Unternehmen in Korruptionsfällen. Rechtsanwalt Ralf Plück ist durch zahlreiche Publikationen im Bank- und Kapitalmarktrecht hervorgetreten.