Qualifiziertes Know-how auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts setzen wir gezielt für private- und institutionelle Anleger ein, um diese nachhaltig bei der Vermeidung von Nachteilen sowie der erfolgreichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu unterstützen.
Hierbei grenzen wir uns allerdings gezielt von selbst ernannten „Anlegerschützern“ ab, die Prozesse um jeden Preis führen und dabei die wirtschaftlichen Belange ihrer Mandanten aus den Augen verlieren.