Immobilien- und Grundstücksrecht, gewerbliches Mietrecht, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht, Unternehmensnachfolge, Unternehmenskauf und Unternehmenszusammenschlüsse und notarielle Vertragsgestaltung
Peter Kühn studierte an der Universität Bayreuth und der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz Rechtswissenschaften. Seit 1993 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Zum Notarvertreter wurde er bereits im Jahr 1993 vereidigt und erstmals bestellt. Nach erfolgreich bestandener notarieller Fachprüfung ist Rechtsanwalt Peter Kühn im Januar 2012 zum Notar bestellt worden. Gemeinsam mit den Rechtsanwälten Hermann Doerr und Ralf Plück gründete er 1993 die Kanzlei DOERR KÜHN PLÜCK + Partner. Schwerpunkt seiner Tätigkeit bilden das Immobilien- und Grundstücksrecht. Rechtsanwalt Peter Kühn berät sowohl Immobilien- und Projektentwickler, Bauträger, die öffentliche Hand, als auch private Erwerber.
Insbesondere beim Immobilienerwerb und bei Immobilienveräußerungen wird seine kompetente, effiziente Beratung in Anspruch genommen. Überdies bilden die Unternehmensnachfolge, der Unternehmenskauf und Unternehmenszusammenschlüsse, wie auch das gewerbliche Mietrecht und das Wohnungseigentumsrecht weitere Kernkompetenzen von Rechtsanwalt und Notar Peter Kühn. Seit seiner Bestellung zum Notar konnte einer der Kernbereiche der Kanzlei, die notarielle Vertragsgestaltung, insbesondere im Bereich des Grundstücks- und Gesellschaftsrechts, aber auch auf dem Gebiet des Erb- und Familienrechts weiter ausgebaut werden.