KANZLEI-NEWS|
VERÖFFENTLICHT
10.07.2014

S & K Sachwert AG – BaFin stellt unerlaubt betriebenes Einlagengeschäft

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat für die Abwicklung des von der S & K Sachwert AG unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes einen Abwickler bestellt. Nach den Feststellung der BaFin hat die S & K Sachwert AG ohne die nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte in Form des so genannten Einlagengeschäftes betrieben.

 

„Für die betroffenen Anleger der S & K Sachwert AG begründet dies einen unmittelbaren Schadenersatzanspruch gegen die handelnden Vorstände“, erläutert Ralf Plück Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht diesen Vorgang.

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