Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat für die Abwicklung des von der S & K Sachwert AG unerlaubt betriebenen Einlagengeschäftes einen Abwickler bestellt. Nach den Feststellung der BaFin hat die S & K Sachwert AG ohne die nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte in Form des so genannten Einlagengeschäftes betrieben.
„Für die betroffenen Anleger der S & K Sachwert AG begründet dies einen unmittelbaren Schadenersatzanspruch gegen die handelnden Vorstände“, erläutert Ralf Plück Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht diesen Vorgang.