In Deutschland investieren Anleger Milliarden in CFDs. Einer der größten Market Maker ist die in England gegründete CMC Markets, die regelmäßig Jahresgewinne im dreistelligen Millionenbereich erwirtschaftet, der höher ist als das gesamte BIP Schwedens im Jahr 2019. Broker werben Anleger mit theoretisch hohen Gewinnchancen, die auch bei kleinen Investitionen möglich sind. So können bereits 20 Euro ausreichen, um auf Indizes, Währungen oder Rohstoffe zu wetten, um allen Anschein nach kräftige Gewinne zu generieren. Doch wer mit CFDs handelt, muss mit Intransparenz und nicht nachvollziehbaren Kursen rechnen. Unternehmen wie CMC Markets können die Kurse der CFDs als Market Maker selbst bestimmen und die nicht börsennotierten CFD-Kurse abseits eines regulierten Marktes und unabhängig von Angebot und Nachfrage manipulieren. Bei diesem Modell ist der Gewinn für Market Maker sicher.
Rund 80 Prozent aller deutschen CFD-Anleger verlieren bei den riskanten Finanzwetten Geld. Auch der Börsenhändler Jörg Meier verlor fast 260.000 und klagt nun mit dem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Ralf Plück gegen die Geschäftsbedingungen des Market Maker CMC Market. Denn trotz einer bereits stattgefundenen Anpassung der Rahmenbedingungen mit dem Hinweis auf Kursfestsetzungen nach eigenem Ermessen durch CMC Market, sind laut Plück weiterhin essenzielle Vertragsbestandteile nicht klar genug ausformuliert und lassen Kleinanleger oftmals ratlos zurück.
Der CFD-Markt ist aktuell rechtlich regulierter als zu seinen Anfängen. Doch die Grundproblematik, dass Market Maker die Preise intransparent gestalten und zugleich als Gegenpartei ihrer Kunden auftreten können, bleibt bestehen, stellt Ralf Plück in dem Artikel der Wirtschaftswoche dar. Rund vier von fünf Anlegern verlieren ihr investiertes Geld. Die Verluste sind dabei oftmals existenziell und bei Weitem keine Ausnahme. Vielmehr gehören hohe Verluste für Kleinanleger zur Regel.
„Die Grundproblematik, dass Market Maker die Preise intransparent gestalten und zugleich als Gegenpartei ihrer Kunden auftreten können, bleibt bestehen.“
(Ralf Plück – Wirtschaftswoche 21.8.2020)
Daniel Bauer von der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. hingegen ist der Auffassung, dass die zweifelhaften Rahmenbedingungen des CFD-Tradings von den Anlegern akzeptiert würden, da diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stehen. Dieser Auffassung widerspricht der Wiesbadener Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, Ralf Plück, denn die expliziten Vertragsbestandteile in den AGB werden unzureichend dargestellt, und somit ist es äußerst fraglich, ob der Schutz von Kleinanlegern ausreichend ist.
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