Im Focus unserer Tätigkeit steht hierbei die Rückabwicklung von Swap-Verträgen mit einer namhaften deutschen Großbank.
Vor dem Hintergrund der von der EU-Kommission im Dezember 2013 verhängten Geldbußen wegen eines Kartells zur Manipulation von Zinsderivaten verfolgen wir die Rückabwicklung der für die Kunden der Bank nachteiligen Swap-Verträge. Das Kartell bestand nach den Feststellungen der EU-Kommission in der Zeit von September 2005 bis einschließlich Mai 2008.
Bankkunden, die in der Zeit von September 2005 bis einschließlich Mai 2008 Swap-Verträge abgeschlossen haben und die beabsichtigen, diese Verträge rückabzuwickeln, werden gebeten, sich mit der Rechtsanwaltskanzlei DOERR KÜHN PLÜCK+ Partner in Verbindung zu setzen.