Seit mehr als drei Jahren befindet sich der Prozess erneut im Revisionsverfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Wann mit einer endgültigen Entscheidung durch das höchste deutsche Zivilgericht zu rechnen ist, ist weiterhin unklar. Die beteiligten Rechtsanwälte können keinen Einfluss darauf nehmen, wann der BGH die Rechtssache abschließend entscheidet.
Die Entscheidung durch den BGH erfolgt im Beschlusswege, das heißt ohne mündliche Verhandlung. Die Rechtsanwälte Doerr Kühn Plück + Partner warten täglich voller Spannung auf die gerichtliche Entscheidung.
Dass der maßgebliche Verkaufsprospekt der Deutsche Telekom AG einen wesentlichen Prospektfehler enthalten hat, hatte der BGH bereits ausdrücklich bestätigt und damit die Rechtsprechung des zuständigen 16. Zivilsenats beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu Gunsten der Kläger korrigiert. Streitig ist gegenwärtig die Frage der Kausalität des Prospektfehlers für die individuelle Anlageentscheidung der klagenden Verbraucher. Konkret geht es hierbei um die Frage, ob der einzelne Anleger die Ursächlichkeit des Prospektfehlers für seine konkrete Anlageentscheidung nachweisen muss oder ob hierfür eine richterliche Vermutung ausreichend ist. Aus prozessökonomischen Gründen hoffen die Rechtsanwälte Doerr Kühn Plück + Partner, dass sich der BGH in diesem Zusammenhang für eine entsprechende Vermutung aussprechen wird.
Die umfangreichen Bemühungen der Rechtsanwälte Doerr Kühn Plück + Partner, eine vergleichsweise Lösung zwischen den Prozessbeteiligten herbeizuführen, sind am Widerstand der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die einzig wirtschaftliche Begünstigte, der das Geld aus der Privatisierung der Deutsche Telekom AG zugeflossen ist, gescheitert.
Trotz bzw. wegen der überaus langen Verfahrensdauer hoffen die Rechtsanwälte Doerr Kühn Plück + Partner auf ein baldiges positives Ende des Rechtsstreits zugunsten der Kläger und der zahlreichen Mandanten unserer Kanzlei.
Wir werden Sie über den aktuellen Verfahrensstand laufend an dieser Stelle informieren.