Nach gegenwärtiger Einschätzung des Insolvenzverwalters beläuft sich die Insolvenzquote auf circa 30 % bis 60 %.
Die Rechtsanwaltskanzlei DOERR KÜHN PLÜCK + Partner ist von zahlreichen Anlegern beauftragt worden deren Interessen zu vertreten. „Wir halten einen regen Austausch der Anleger untereinander für sinnvoll, um effektiv Anlegerinteressen vertreten zu können“ sagt Ralf Plück Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Kanzlei DOERR KÜHN PLÜCK + Partner und rät den geschädigten Anlegern der PROKON ihre Interessen zu bündeln.