Seit dem Jahr 2004 hatte die WGF Hypothekenanleihen an Anleger ausgegeben. Dabei handelt es sich um festverzinsliche Wertpapiere, die mit Grundpfandrechten an Immobilien im Eigentum des Unternehmens abgesichert sind. Im Fall der Veräußerung der Immobilien steht den Inhabern der Hypothekenanleihen wegen der erstrangigen Besicherung grundsätzlich ein Anspruch aus dem Verkaufspreis zu.
In den Jahren 2010 und 2011 wurden von der WGF zusätzlich auch Genussscheine ausgegeben. Nach Angaben von Stiftung Warentest soll die Gesellschaft über Genussscheine ca. 2,7 Millionen EUR eingenommen haben. Genussscheininhaber beteiligen sich unmittelbar am unternehmerischen Risiko der WGF. Hier ist ein Totalverlust zu befürchten.
Anleger der WGF müssen ihre Rechte im Rahmen des Insolvenzverfahrens genau beachten. Forderungen sind zur Insolvenztabelle anzumelden. Daneben ist in jedem konkreten Fall zu prüfen, ob Schadenersatzansprüche gegen beratende Banken und/oder die Verantwortlichen Initiatoren bestehen. Die zuständige Staatsanwaltschaft ist bereits eingeschaltet.
Um die Interessenvertretung der Gläubiger der WGF, Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG, zu optimieren, hat die Rechtsanwaltskanzlei DOERR KÜHN PLÜCK + Partner eine Interessengemeinschaft der WGF-Geschädigten gegründet. „Das macht im Fall der WGF-Insolvenz deshalb besonderen Sinn, weil nach dem Anlagemodell typische Streuschäden zu befürchten sind. Bei kleinen und mittleren Schäden wird wegen des damit verbundenen Aufwands häufig von der Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen abgesehen“, so Ralf Plück, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Rechtsanwaltskanzlei DOERR KÜHN PLÜCK + Partner. Organisieren sich die betroffenen Anleger in Interessengemeinschaften, können sie ihre Rechte stärken und bei der Rechtsdurchsetzung effizienter auftreten.