Grundlage für eine aussichtsreiche Schadensersatzklage gegenüber sind unwirksame Nachrangklauseln im Rahmen Darlehensverträge. Diese halten einer Inhaltskontrolle nicht stand. Die Nachrangdarlehen der Derivest GmbH enthalten eine von den allgemeinen insolvenzrechtlichen Bestimmungen und sind unwirksam.
Wir setzten mit Erfolg Ihre Schadensersatzansprüche durch!
Betroffen sind alle Investoren, die in einer der drei Nachrangdarlehen-Tranchen im Zeitraum aus den Jahren 2011 bis 2014 investiert haben. Dabei geht es um die folgenden Nachrangdarlehen:
– Ab 17.08. 2011, Nachrangdarlehen Tranche 1 als Einmalzahlung oder Anlageplan
– Ab 19.03.2012, Nachrangdarlehen Tranche 2 als Einmalzahlung oder Anlageplan
– Ab 08.12.2014, Nachrangdarlehen der Serie „Deriflex“ als Einmalzahlung
Es liegt eine gegen Treu und Glauben verstoßende Benachteiligung der Anleger und Investoren vor.
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