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28.08.2020

Insolvenz der Derivest GmbH – Wirtschaftskanzlei Doerr Kühn Plück + Partner aus Wiesbaden vertreten Anleger

Am 07.11.2019 wurde von dem Amtsgericht Hof das Insolvenzverfahren über das Unternehmen und Vermögen der Derivest GmbH eröffnet. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ralf Plück vertritt zahlreiche Investoren und macht für Sie Schadensersatz geltend.

 

Grundlage für eine aussichtsreiche Schadensersatzklage gegenüber sind unwirksame Nachrangklauseln im Rahmen Darlehensverträge. Diese halten einer Inhaltskontrolle nicht stand. Die Nachrangdarlehen der Derivest GmbH enthalten eine von den allgemeinen insolvenzrechtlichen Bestimmungen und sind unwirksam.

Wir setzten mit Erfolg Ihre Schadensersatzansprüche durch!

Betroffen sind alle Investoren, die in einer der drei Nachrangdarlehen-Tranchen im Zeitraum aus den Jahren 2011 bis 2014 investiert haben. Dabei geht es um die folgenden Nachrangdarlehen:

– Ab 17.08. 2011, Nachrangdarlehen Tranche 1 als Einmalzahlung oder Anlageplan
– Ab 19.03.2012, Nachrangdarlehen Tranche 2 als Einmalzahlung oder Anlageplan
– Ab 08.12.2014, Nachrangdarlehen der Serie „Deriflex“ als Einmalzahlung

Es liegt eine gegen Treu und Glauben verstoßende Benachteiligung der Anleger und Investoren vor.

Sie sind Investor? Was sie jetzt tun können!

Melden Sie sich bei uns und lassen Sie Ihr Recht von versierten Fachanwälten im Bank- und Kapitalmarktrecht durchsetzen. Als Wirtschaftskanzlei mit viel Erfahrung und Leidenschaft stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite und setzen uns individuell für Sie ein.

Eine Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen wir selbstverständlich kostenfrei. Sie verfügen über keine Rechtsschutzversicherung? Kein Problem, wir stellen für Sie den Kontakt zu einem Prozessfinanzierer her.

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