KANZLEI-NEWS|
VERÖFFENTLICHT
23.05.2018

DOERR KÜHN PLÜCK + Partner sind erfolgreich gegen Deutsche Bank

Mit Urteil vom 13.12.2011 wurde die Deutsche Bank AG von dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Aktz. 3 U 12/11) wegen einer Falschberatung u.a. im Zusammenhang mit dem Erwerb von Morgan Stanley Anleihen zum Schadenersatz verurteilt.

 

Das Landgericht Frankfurt hatte die Schadenersatzklage zunächst vollständig abgewiesen. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main konnten die Rechtsanwälte DOERR KÜHN PLÜCK + Partner den Nachweis führen, dass das die von den Beratern der Deutsche Bank AG ausgesprochene Anlageempfehlung nicht anlegergerecht war. Hinzu kam, dass ein von dem Kunden erteilter Auftrag von dem Bankberater ohne Kenntnis des Kunden nachträglich mit dem Vermerk „execution only“ versehen wurde. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sah darin die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Urkundenfälschung (§ 267 StGB) erfüllt.

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