Die Klagen werden unter anderem gestützt auf die Tatsache, dass die von Doerr Kühn Plück + Partner vertretenen Kläger unter keinen Umständen Aktien der Wirecard AG erworben hätten, wenn der Jahresabschluss 2018 der Wirecard AG nicht durch die Wirtschaftsprüfergesellschaft EY testiert worden wäre.
Seit rund zehn Jahren hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY die Jahresergebnisse der Wirecard AG überprüft und stets positiv testiert. Bei der Testierung des Jahresabschlusses 2018 wurden grundlegende Pflichten als Abschlussprüfer verletzt. Im Geschäftsbericht der Wirecard AG für das Jahr 2018 zeigen sich grobe Pflichtverletzungen der Beklagten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY. Besonders die nicht eingeholten Saldenbestätigungen und somit die versäumten Überprüfungen eines angeblich vorhandenen Treuhandguts der Wirecard AG in Höhe von rund 1 Mrd. Euro geht auf die Pflichtverletzung von EY als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zurück.
Die fehlerhafte Testierung von Treuhandgut bei der Wirecard AG ergibt sich aus dem „Bericht über die unabhängige Sonderuntersuchung“ der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG aus dem Jahr 2020.
Doch schon in den vergangenen 12 Jahren sahen sich Anleger und auch die Finanzaufsicht mit der Frage konfrontiert, ob der Aktienkurs der Wirecard AG manipuliert wurde. Kritiker warfen dem Unternehmen zum Teil Bilanzfälschung und andere Unregelmäßigkeiten vor, die nun durch die KPMG AG zum Teil aufgedeckt wurde. Zeitgleich zu den erhobenen Vorwürfen ließen auffällige Kursbewegungen, ausgelöst durch sogenannten Leerverkäufe, die deutsche Investorenszene aufschrecken und die Skepsis gegenüber Wirecard AG wachsen.
Mit den Schadensersatzklagen vertreten die Rechtsanwälte Doerr Kühn Plück + Partner, Aktionäre und Anleihegläubiger, die durch falsch bilanzierte und nicht ausreichend überprüfte Jahresabschlüsse der Wirecard AG zu Schaden gekommen sind.
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