KANZLEI-NEWS|
VERÖFFENTLICHT
2.11.2014

Bankengelte bei Verbraucherkrediten – Eile ist geboten

Erneut hat der Bundesgerichtshof mit zwei aktuellen Entscheidungen vom 28.10.2014 (Az. XI ZR 348/13 und XI ZR 17/14) die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Er hat entschieden, dass Banken bei Verbraucherkrediten kein Bearbeitungsentgelt beanspruchen können.

 

Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang klargestellt, dass der Rückforderung von Bearbeitungsentgelten bei Verbraucherkrediten aus der Zeit von 2004 bis einschließlich 2014 die Einrede der Verjährung nicht entgegensteht.

Das bedeutet, dass Kunden die gezahlten Bankentgelte zuzüglich Zinsen auch noch für die im Jahr 2004 abgeschlossene Verbraucherkredite zurückfordern können. „Allerdings ist Eile Geboten“, so Ralf Plück, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, „da die Ansprüche aus den im Jahr 2004 abgeschlossenen Verträgen zum 31. 12.2014 verjähren“.

„Wir gehen davon aus, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof nicht nur für Ratenkredite, aondern auch für Immobiliarkredite und Bauspardarlehen gilt“, so Rechtsanwalt Plück weiter. Es gibt keinen Grund zwischen Ratenkrediten auf der einen Seite und Immobiliarkrediten und Bauspardarlehen auf der anderen Seite zu differenzieren. In beiden Fällen werden die Verbraucher klar benachteiligt.

NEWS UND PRESSE

13.09.2023

Herr Rechtsanwalt Christopher Käß wird Partner in unserer Kanzlei

Mehr
24.08.2022

Update: Vergleich Deutsche Telekom AG

Mehr
25.11.2021

Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main: Telekomprozess

Mehr
23.11.2021

Wichtiger Hinweis: Vergleich im Telekomprozess

Mehr
23.11.2021

OLG Frankfurt billigt Vergleich im Mammutprozess gegen die Deutsche Telekom

Mehr
Future News
Newsletter-Abo

NEWS UND PRESSE

13.09.2023

Herr Rechtsanwalt Christopher Käß wird Partner in unserer Kanzlei

Mehr
24.08.2022

Update: Vergleich Deutsche Telekom AG

Mehr
3.06.2020

Daimler Dieselskandal – Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht

Mehr
Future News
Newsletter-Abo