Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie über die aktuelle Situation informieren.
Der im März 2009 aufgelegte Fonds HANNOVER LEASING Wachstumswerte Europa III GmbH & Co. KG hat bis heute lediglich 37,11 % des investierten Geldes (ohne Agio) ausgeschüttet. Die weitere Entwicklung des Fonds ist höchst ungewiss, nachdem feststeht, dass statt der realisierten 1.200 Innenstellplätze im Bürokomplex von der zuständigen Verwaltungsbehörde der Stadt Luxemburg aber insgesamt nur 650 Innenstellplätze baurechtlich genehmigt wurden. Es droht eine Nutzungsuntersagung und im schlimmsten Fall eine Verpflichtung zum Rückbau der illegal realisierten 550 Stellplätze.
Im Auftrag unserer Mandantschaft haben wir den Verkaufsprospekt sorgfältig analysiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Verkaufsprospekt in Bezug auf die Stellplatzthematik wesentliche Prospektfehler enthält, die die Anleger zur Rückabwicklung der Beteiligung sowohl im Verhältnis zu der Initiatorin, der Gründungskommanditistin sowie gegenüber der beratenden Bank berechtigen.
Das bedeutet, dass Schadenersatz zu leisten ist. Zug um Zug gegen Übertragung der Beteiligung erhält der Anleger seine ursprüngliche Einlage nebst Agio – abzüglich erhaltener Ausschüttungen – zurück.
Tatsache ist, dass statt der genehmigten 650 Innenstellplätze laut den Angaben in dem Verkaufsprospekt zum Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung insgesamt bereits schon 760 Innenstellplätze sowie 58 Außenstellplätze vermietet worden waren.
Die über die genehmigten 650 Innenstellplätze hinausgehenden Parkplätze waren zwar vermietet, aber nicht genehmigungsfähig und insoweit bereits schon im Zeitpunkt der Prospektveröffentlichung einer Nutzungsuntersagung bzw. dem Risiko eines Rückbaus ausgesetzt. Insoweit leidet der Verkaufsprospekt an einer fehlerhaften Darstellung. Der Prospektfehler ist auch wesentlich. Denn es reicht das Risiko aus, dass er sich negativ auf die Entwicklung des Fonds auswirkt.
Verantwortlich hierfür sind die Initiatorin, die Gründungskommanditistin und die beratende Bank, soweit diese im Rahmen der Beratung ihres Kunden einen fehlerhaften Verkaufsprospekt verwendet haben.
Dass ein wesentlicher Prospektfehler vorliegt, hat das zuständige Landgericht München I in drei Urteilen bereits schon bestätigt.
Weil die Parkplatzthematik schon Gegenstand des Protokolls der Gesellschafterversammlung zum Geschäftsjahr 2012 vom 11.12.2013 war (dort Seite 11), droht allerdings die grundsätzliche Gefahr, dass die Ansprüche gegen die Verantwortlichen zum 31.12.2016 verjähren.
Wir empfehlen gegen die Verantwortlichen des Fonds und gegen die beratende Bank aktiv zu werden. Hierzu bieten wir unsere Vertretung an.
Im Interesse von Kleinanlegern, die nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bieten wir die Bündelung von Schadenersatzansprüchen in Sammelklagen (Streitgenossenschaften) an. Hierbei bündeln wir verschiedene Ansprüche zu Paketen von Klagen mit Streitwerten zu rund EUR 50.000,00. Hierdurch können Anleger erhebliche Kosten sparen.
In der Sache arbeiten wir darüber hinaus eng mit einem Prozessfinanzierer zusammen. Anleger, die keine Rechtsschutzversicherung haben oder deren Rechtsschutzversicherung nicht eintrittspflichtig ist, können den Prozess gegen eine Erfolgsbeteiligung und ohne jedes Kostenrisiko führen. Die Erfolgsbeteiligung für den Prozessfinanzierer liegt erfahrungsgemäß bei zwischen 20 und 30 Prozent des Erlöses nach Kosten. Im Gegenzug übernimmt der Prozessfinanzierer alle mit dem Prozess verbundenen Kosten und Risiken.
Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage ohne Kosten.
Damit wir Ihre Ansprüche effizient durchsetzen können, dürfen wir Sie bitten, den anliegenden Fragebogen auszufüllen und an uns zurückzusenden. Im Falle einer Beauftragung unserer Kanzlei benötigen wir zudem eine unterzeichnete Vollmacht.