News und Presse Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens führt zur vollen Beweislastumkehr

VERÖFFENTLICHT

Mit Urteil vom 08.05.2012 hat der für das Bankenrecht zuständige 11. Zivilsenat beim Bundesgerichtshof (AZ: 11 ZR 262/10) entschieden, dass derjenige, der vertragliche oder vorvertragliche Aufklärungspflichten verletzt hat, dafür beweispflichtig ist, dass der Schaden auch eingetreten wäre, wenn er sich pflichtgemäß verhalten hätte, der Geschädigte den Rat oder den Hinweis also unbeachtet gelassen hätte (Bestätigung des Senatsurteils vom 16.11.1993 = BGHZ 1924, 151, 159 ff.).

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs greift diese Beweislastumkehr bereits bei feststehender Aufklärungspflichtverletzung ein. Es kommt bei Kapitalanlagefällen nicht darauf an, ob ein Kapitalanleger bei gehöriger Aufklärung vernünftigerweise nur eine Handlungsalternative gehabt hätte, er sich also nicht in einem Entscheidungskonflikt befunden hätte. Nach der Beurteilung des Bundesgerichtshofs ist das Abstellen auf das Fehlen eines Entscheidungskonflikts mit dem Schutzzweck der Beweislastumkehr nämlich nicht zu vereinbaren.

KONTAKT

NEWS UND PRESSE

24.08.2022

Update: Vergleich Deutsche Telekom AG

Mehr
25.11.2021

Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main: Telekomprozess

Mehr
23.11.2021

Wichtiger Hinweis: Vergleich im Telekomprozess

Mehr
23.11.2021

OLG Frankfurt billigt Vergleich im Mammutprozess gegen die Deutsche Telekom

Mehr
16.03.2021

Zwei & Zwanzig kauft Wohnprojekt mit TM Property in Wiesbaden

Mehr
Future News
Newsletter-Abo

NEWS UND PRESSE

24.08.2022

Update: Vergleich Deutsche Telekom AG

Mehr
25.11.2021

Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main: Telekomprozess

Mehr
23.11.2021

Wichtiger Hinweis: Vergleich im Telekomprozess

Mehr
23.11.2021

OLG Frankfurt billigt Vergleich im Mammutprozess gegen die Deutsche Telekom

Mehr
Future News
Newsletter-Abo