Danach hat die Frankfurter S&K-Gruppe mit einem groß angelegten Schneeballsystem geschätzte 37.000 Kapitalanleger in 3-stelliger Millionenhöhe geschädigt. In diesem Zusammenhang sollen möglicherweise Vermögenswerte in Höhe von rund 100 Millionen Euro sicher gestellt worden sein. Im Rahmen des Artikels wird Rechtsanwalt und Fachanwalt für Kapitalmarktrecht Ralf Plück von der Kanzlei DOERR KÜHN PLÜCK + Partner zitiert, wonach Betroffene ihre Ansprüche prüfen sollten. Diese sind innerhalb von 6 Monaten nach Kenntnis der Schäden, spätestens aber 3 Jahre nach dem Beitritt zur Gesellschaft, geltend zu machen.