Zum Hintergrund:
In den Jahren 2007/2008 wurden durch MPC in Zusammenarbeit mit Banken, Sparkassen und freien Vermittlern über 60 Mio. Euro in den Sachwert Rendite-Fonds Indien GmbH & Co. KG eingeworben. Laut Informationsmaterial sollten innerhalb von 4 Jahren über 3.000 Wohnungen an mehreren Standorten in Indien gebaut und mit Gewinn veräußert werden. Dies ist nicht – wie im Prospekt beschrieben – geschehen. Die Situation in Indien ist nicht transparent. Es ist nicht erkennbar, ob Anleger Einlage und Rendite erhalten werden.
Licht am Ende des Tunnels?
Durch die nunmehr entschiedene Klage ist festgestellt worden, dass wesentliche Prospektaussagen nicht eingehalten wurden. MPC Capital Investments GmbH und TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH, wurden zur vollständigen Rückzahlung des Kaufbetrages nebst entgangenen Zinsen verurteilt. Es wurde Berufung eingelegt. Seitens des angerufenen Gerichtes wurde im August 2013 in einem Hinweisbeschluss mitgeteilt, dass die Berufung wegen offensichtlicher Erfolglosigkeit zurückgewiesen werden wird.
Auf dieser Basis haben geschädigte Anleger dieses Fonds eine realistische Aussicht auf Rückzahlung ihrer Investition.
Was können Anleger konkret unternehmen?
Anleger können sich zur Analyse Ihrer konkreten Situation an info@raedoerr.de wenden. Da in diesem Fall die Verjährung der Ansprüche droht, wird unverzügliches Handeln empfohlen.
Die Kanzlei DOERR KÜHN PLÜCK + Partner bietet geschädigten Anlegern die Möglichkeit nach individueller Beratung gegen Emittenten und andere Verantwortliche von anlegerschädlichen Investitionen vorzugehen.
DOERR KÜHN PLÜCK + Partner wurde jüngst von Focus Spezial zu einer der deutschlandweit führenden Wirtschaftskanzleien gekürt. Die Beratung und Vertretung von Anlegern mit Schadensersatzansprüchen ist seit vielen Jahren ein wesentliches Spezialgebiet von Doerr & Partner. Hierbei kommen unterschiedliche Ansätze – von der Individualklage bis zur „Sammelklage„ – zum Einsatz, die darauf abzielen, das Kostenrisiko des Mandanten so gering wie möglich zu halten; ganz auf die individuellen Bedürfnisse des geschädigten Kapitalanlegers abgestimmt.