Im 1. Quartal 2012 wurden die Inhaber griechischer Staatsanleihen einem Umtauschangebot ausgesetzt, das im Kern einen freiwilligen Umtausch der Anleihen in mehrere, unterschiedlich strukturierte Anleihen mit bedeutend längerer Laufzeit und einem wesentlich geringerem Nominalwert vorsah. Wer sich nicht für dieses Angebot entscheiden wollte, wurde zwangsweise „umgetauscht“. Zahlreiche Anleger sehen sich durch dieses Vorgehen enteignet.
Im Auftrag betroffener Anleihegläubiger prüft die Rechtsanwaltskanzlei DOERR KÜHN PLÜCK + Partner die Erfolgsaussichten einer gegen Griechenland gerichteten Klage sowohl in Deutschland, wie in Griechenland selbst.