Nach § 37 b Abs. 1 Nr. 1 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) hat ein börsennotiertes Unternehmen einem Anleger den Schaden zu ersetzen, der diesem dadurch entstanden ist, dass er Finanzinstrumente zu einem Zeitpunkt erworben hat, in dem das Unternehmen Insiderinformationen hätte veröffentlichen müssen, dies jedoch schuldhaft unterlassen hat.
Das OLG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 13.09.2012 festgestellt, dass es die IKB Deutsche Industriebank AG zum 20.07.2007 schuldhaft unterlassen hat, die Höhe ihres Subprime-Anteils ihrer Verbriefungen des RFCC Conduit zu veröffentlichen. Dadurch ist den von der Rechtsanwaltskanzlei DOERR KÜHN PLÜCK + Partner vertretenen Aktionären ein Schaden entstanden, den die IKB Deutsche Industriebank AG teilweise zu ersetzen hat. In dem Urteil kam das OLG Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass es der Beklagten IKB Deutsche Industriebank AG nicht gelungen war, den ihr obliegenden Nachweis zu führen, dass die Unterlassung nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhte. Bereits schon die Umstände der Veröffentlichung der Presseerklärung vom 20.07.2007 belegen nach der zutreffenden Beurteilung der Rechtsanwälte DOERR KÜHN PLÜCK + Partner und des Gerichts, dass die Verantwortlichen der IKB Deutsche Industriebank AG die Kursrelevanz des Subprime-Engagements zu diesem Zeitpunkt bereits schon positiv kannten.
Die Erklärung selbst zeigt, dass auf Seiten der IKB Deutsche Industriebank AG Handlungs- und Erklärungsbedarf gesehen wurde, dem in der Sache allerdings nicht genügt wurde.
Schadenersatzansprüche wurde denjenigen Aktionären zugesprochen, die Aktien der Gesellschaft in der Zeit zwischen der Veröffentlichung der Presseerklärung am 20.07.2007 bis vor der Veröffentlichung der Ad-hoc-Mitteilung am 30.07.2007 erworben haben. Ersetzt wird den Anlegern der so genannte Kursdifferenzschaden, den das OLG Düsseldorf gemäß § 287 ZPO auf EUR 3,50 pro erworbene Aktie geschätzt hat.
Weitere Informationen erhalten Sie von Ralf Plück Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
„Schlappe für die Telekom“ -Freitag, 12. Dezember 2014 – Wiesbadener Kurier – Seite 10