Das Gericht hatte in dem von der Rechtsanwaltskanzlei DOERR & Partner geführten Prozess über eine fehlerhafte Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb von DZ Bank AG Deutsche Zentralgenossenschaft Bonus CAP Zertifikate (ISIN: 000DZ38560, WKN: DZ3856) zu befinden. Bei diesem Bonuszertifikat handelt es sich um eine Schuldverschreibung der DZ Bank AG, wobei die Rückzahlung an die Entwicklung des Aktienindex Dow Jones EURO STOXX 50 geknüpft ist. Der Startwert des Index wurde am 9.11.2007 als 100 % Marke definiert. Die Laufzeit wurde bis zum 17.12.2008 bestimmt.
Als Barriere wurde 60 % des Startwertes festgelegt. Das Landgericht Mainz hatte auf eine nicht anlegergerechte Anlageberatung erkannt. Die verkauften Zertifikate entsprachen weder dem Risikoprofil, noch dem Anlageziel des Kunden. Das Gericht war nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass der beratenden Bank die konkreten Ziele der Klägerin bekannt waren, nämlich dass der Erlös nur kurzfristig für ca. ein Jahr angelegt werden sollte, um sich binnen dieses Jahres eine altersgerechte Immobilie kaufen zu können.
Unter Berücksichtigung des Anlageziels und der damit zwangsläufig fehlenden Spekulationsbereitschaft hätte die Bank den Kauf der streitgegenständlichen Zertifikate nicht empfehlen dürfen. Das Urteil fand seine Bestätigung durch das Oberlandesgericht Koblenz. „Auch wenn es sich bei diesem Fall um eine sehr individuelle Sachverhaltsvariante handelt, zeigt sich erneut, wie wichtig es ist, die Interessen von Anlegern effizient durchzusetzen und nicht vorschnell auf ein unakzeptables Vergleichsangebot der Bank einzugehen“, kommentiert Ralf Plück, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von der Kanzlei DOERR KÜHN PLÜCK +Partner diesen Prozess.