Bei Index-Zertifikaten handelt es sich um Inhaberschuldverschreibungen, die den Anspruch des Inhabers gegen den Emittenten auf Zahlung eines Geldbetrages verbriefen, dessen Höhe vom jeweiligen Stand der aufeinander bezogenen Basiswerte abhängt. Da bei solchen Zertifikaten kein vom sonstigen Vermögen der Emittentin getrenntes Sondervermögen gebildet wird, trägt der Anleger nicht nur das Marktrisiko in Bezug auf die Entwicklung der aufeinander bezogenen Indices sondern darüber hinaus auch das Bonitätsrisiko der Emittentin. Auf dieses allgemeine Emittentenrisiko ist nach Auffassung des Gerichts unverzichtbar hinzuweisen.
Die Rechtsanwälte DOERR KÜHN PLÜCK + Partner haben das Verfahren in I. und II. Instanz geführt.