Zu Gunsten des von der Kanzlei DOERR KÜHN PLÜCK + Partner vertretenen Anlegers erkannte das Gericht einen Schadenersatzanspruch, weil CMC Markets PLC. bei der Liquidierung verschiedener Werte falsche Liquidationswerte zugrunde gelegt hatte. Zusätzlich hatte CMC Markets PLC. zu fehlerhaften Kursen nach Unterschreitung des Stopp-Loss-Limits abgerechnet. Bereits schon das Landgericht Frankfurt am Main hatte erstinstanzlich festgestellt (Az. 2-21 O 220/08), dass CMC Markets PLC. nicht berechtigt ist, die Ausführung einer Stopp-Loss-Order zu einem nach freiem Belieben gewähltem Kurs – noch dazu den Tagestiefkurs – vorzunehmen.
Wäre CMC Markets PLC. hierzu befugt, könnte das Unternehmen willkürliche Kurse stellen, zu diesen abrechnen und die Kunden auf diesem Wege übervorteilen.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ist rechtskräftig.