Über das Unternehmen der Göttinger-Gruppe war bereits schon im Jahr 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Rechtsanwälte DOERR KÜHN PLÜCK + Partner konnten die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen des Anlagevermittlers mit Erfolg vertreten.
„Wegen der absoluten Verjährungsfrist von maximal zehn Jahren, kann es immer wieder einmal vorkommen, dass Schadenersatzansprüche aus weit zurück liegenden Sachverhalten geltend gemacht werden“, erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ralf Plück den Sachverhalt.