KANZLEI-NEWS|
VERÖFFENTLICHT

Landgericht Darmstadt weist Klage gegen Vermittler der Göttinger-Gruppe ab

Mit Urteil vom 14.08.2012 hat das Landgericht Darmstadt (Aktz.: 28 O 42/12) die gegen einen vormaligen Anlagevermittler der Göttinger-Gruppe gerichtete Schadenersatzklage abgewiesen. Gegenstand der Anlagevermittlung war einer Beteiligung an der Langenbahn AG, einem Unternehmen der Göttinger-Gruppe.

 

Über das Unternehmen der Göttinger-Gruppe war bereits schon im Jahr 2007 das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Rechtsanwälte DOERR KÜHN PLÜCK + Partner konnten die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen des Anlagevermittlers mit Erfolg vertreten.
„Wegen der absoluten Verjährungsfrist von maximal zehn Jahren, kann es immer wieder einmal vorkommen, dass Schadenersatzansprüche aus weit zurück liegenden Sachverhalten geltend gemacht werden“, erläutert Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ralf Plück den Sachverhalt.

NEWS UND PRESSE

13.09.2023

Herr Rechtsanwalt Christopher Käß wird Partner in unserer Kanzlei

Mehr
24.08.2022

Update: Vergleich Deutsche Telekom AG

Mehr
25.11.2021

Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main: Telekomprozess

Mehr
23.11.2021

Wichtiger Hinweis: Vergleich im Telekomprozess

Mehr
23.11.2021

OLG Frankfurt billigt Vergleich im Mammutprozess gegen die Deutsche Telekom

Mehr
Future News
Newsletter-Abo

NEWS UND PRESSE

13.09.2023

Herr Rechtsanwalt Christopher Käß wird Partner in unserer Kanzlei

Mehr
24.08.2022

Update: Vergleich Deutsche Telekom AG

Mehr
3.06.2020

Daimler Dieselskandal – Wir verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht

Mehr
Future News
Newsletter-Abo