Nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 26.06.2012, AZ: XI ZR 216/11) besteht bei dem Verkauf von Indexzertifikaten im Wege des Eigengeschäfts (§ 2 Abs. 3 Satz 2 WPHG) keine Aufklärungspflicht der beratenden Bank über ihre Gewinnspanne. Der BGH hat entschieden, dass die beratende Bank auf Grund des Beratungsvertrages mit ihrem Kunden auch nicht verpflichtet ist, diesen darüber zu informieren, dass der Zertifikaterwerb im Wege des Eigengeschäfts der Bank erfolgt (Bestätigung Senatsurteile vom 27.09.2011 – WM 2011, 2268 Rdn. 35 ff., 48 ff. und EM 2011, 2261 Rdn. 38 ff., 51 ff.).
Wenn dem Zertifikaterwerb ein Kommissionsvertrag zwischen dem Anleger und der Bank zu Grunde liegt, so besteht keine Aufklärungspflicht der Bank über eine allein vom Emittenten des Zertifikats an sie gezahlte Vergütung, sofern es sich dabei nicht um eine Rückvergütung im Sinne der Rechtsprechungsgrundsätze handelt.