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DOERR KÜHN PLÜCK + Partner Rechtsanwälte erwirken Klageabweisung gegen ehemaligen Vorstand eines Baukonzerns wegen Verdacht auf Bestechung

Das Landgericht Hanau hat zu Gunsten eines ehemaligen Managers eines deutschen Baukonzerns gegen die Deka Immobilien Investment GmbH entschieden und eine Schadenersatzklage der Sparkassentocher abgewiesen.

 

Nach umfangreicher Beweisaufnahme kam das Landgericht Hanau zu dem Ergebnis, dass es eine Beteiligung des Managers an einer Schmiergeldabsprache hinsichtlich eines Bauvorhabens in Frankfurt-Niederrad nicht gegeben hat. Der von den Rechtsanwälten DOERR KÜHN PLÜCK + Partner erfolgreich geführte Prozess gehört zu einem der vielen Verfahren im Rahmen des so genannten Frankfurter Immobilienskandals. Der Frankfurter Immobilienskandal hatte eines der größten Ermittlungsverfahren der Bundesrepublik Deutschland zum Gegenstand, wobei von der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main in der Spitze gegen mehr als 150 Personen ermittelt worden war.

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