Aus Anlass des Weltspartages am 30. Oktober 2013 sendete die ARD im Rahmen des Verbrauchermagazins „Plusminus“ einen Beitrag unter dem Titel: „Aus für satte Zinsen – Wie Sparer aus Altverträgen gedrängt werden.“ Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Ralf Plück von der Kanzlei DOERR KÜHN PLÜCK + Partner wurde in diesem Zusammenhang zu den Versicherungsverträgen der englischen Versicherungsgesellschaft Clerical Medical interviewt. Dabei erläuterte er unter Hinweis auf die Entscheidungen des BGH vom 11.07.2012 (Az.: u.a. IV ZR 122/11), dass Clerical Medical nach der Rechtsprechung grundsätzlich verpflichtet ist, alle im Versicherungsschein ausgewiesenen Zahlungen ohne Vorbehalt zu leisten.
Versicherungsnehmer von Clerical Medical sollen deshalb nicht auf anderslautende Erklärungen des Unternehmens vertrauen, sondern sich im Zweifelsfall um Unterstützung durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt bemühen.