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Mit Beschluss vom 25. August 2020 hat das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirecard AG sowie sechs weiterer deutscher Wirecard-Gesellschaften eröffnet (Aktenzeichen: 1542 IN 1308/20).
Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens können die Gläubiger der Wirecard AG und der ebenfalls insolventen Wirecard Technologies GmbH, der Wirecard Issuing Technologies GmbH, der Wirecard Service Technologies GmbH, der Wirecard Acceptance Technologies GmbH, der Wirecard Sales International Holding GmbH sowie der Wirecard Global Sales GmbH ab jetzt in den jeweiligen Verfahren ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden.
Das Amtsgericht München hat dafür eine Frist bis zum 26.10.2020 gesetzt. Das Formular zur Forderungsanmeldung steht im Internet unter www.jaffe-rae.de zum Download zur Verfügung.
Forderungsanmeldung
Wenn Sie es wünschen, können wir die Forderungsanmeldung gerne für Sie übernehmen. Sollten Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden wir kostenlos eine Deckungsanfrage für Sie vornehmen. Was die Kosten im Übrigen angeht, verweise ich auf die Anlage „Kosten Forderungsanmeldung Insolvenzverfahren Wirecard AG“.
Sollten Sie die gekauften Wertpapiere wieder veräußert haben, beläuft sich Ihr Schaden auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis der Wertpapiere und dem Verkaufserlös, unter Berücksichtigung der Nebenkosten (Transaktionsschaden).
Sofern Sie die Aktien nach wie vor in Ihrem Depot haben, ist der Kursdifferenzschaden zu ermitteln. Der ergibt sich aus verschiedenen Faktoren, unter anderem daraus, dass die Wertpapiere zu „teuer“ eingekauft wurden und aus der Haltedauer der Wertpapiere.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gehen wir davon aus, dass sämtliche Wertpapierkäufe ab dem 18. Juni 2020, 10:44 Uhr nicht mehr mit Erfolg zur Forderungstabelle angemeldet werden können. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Wirecard AG die Ad-hoc-Mitteilung veröffentlicht, in der mitgeteilt wurde, dass der Jahres- und Konzernabschluss 2019 wegen der Indizien auf unrichtige Saldenbestätigungen verschoben werden musste.
Für berechtigt erachten wir sämtliche Forderungsanmeldungen aus der Zeit vom 24. Februar 2016 bis zum 18. Juni 2020, 10:43 Uhr. Im Februar 2016 erhob der Analysedienst „Zatarra“ schwere Betrugsvorwürfe in einem Report, über den „Der Spiegel“ ausführlich berichtete. Am 24. Februar 2016 war die Wirecard-Aktie um ein Viertel eingebrochen. Der Kurssturz vernichtete einen Börsenwert von rund 1,3 Milliarden Euro.
Bericht des Insolvenzverwalters
Nach dem Bericht des Insolvenzverwalters soll die seit Juni 2020 insolvente Wirecard AG seit Jahren entgegen den ausgewiesenen Gewinnen hohe Verluste erwirtschaftet haben.
Die Überschuldung des Konzerns beziffert der Insolvenzverwalter auf 2,8 Milliarden Euro. Den ermittelten Schulden des Unternehmens von über 3,2 Milliarden Euro steht ein Vermögen von gerade mal 428 Millionen Euro gegenüber. Es besteht der Verdacht, dass das Unternehmen Scheingeschäfte erfunden hat. Bei den von Wirecard AG real getätigten Geschäften soll sich das negative Ergebnis seit dem Jahr 2017 insgesamt auf rund 750 Millionen Euro belaufen.
Nach den Angaben des Insolvenzverwalters verfügte die Gesellschaft nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur über 26,8 Millionen Euro an frei verfügbaren Bankguthaben. Die Liquiditätslücke des Unternehmens belief sich auf 99,17 Prozent. Was bedeutet, dass mit den vorhandenen Mitteln weniger als ein Prozent der Schulden bedient werden konnte.
Nach dem gegenwärtigen Stand der Erkenntnisse lebte die Wirecard AG von Bankkrediten und den Geldern ihrer Investoren. 1,6 Milliarden Euro der Schulden von Wirecard AG resultieren aus einer Kreditlinie einer Bankengruppe, 900 Millionen Euro aus einer Wandelanleihe des japanischen Unternehmens Softbank. 500 Millionen Euro stammen aus einer Anleihe, die Wirecard begeben hatte und die von institutionellen Anlegern gezeichnet wurde. Die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hatte Wirecard 100 Millionen Euro geliehen, 87 Millionen Euro Schulden ergeben sich aus anderen Bar- und Avalkrediten.
Laut dem Bericht des Insolvenzverwalters wurden die aufgenommenen Gelder regelmäßig und zeitnah an die diversen Tochtergesellschaften weitergeleitet. Drei Gründe hat der Insolvenzverwalter für den immensen Verlust herausgearbeitet: überteuerte Unternehmensübernahmen, Kredite an Gesellschaften und operative Verluste.
Klage gegen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young
Im Auftrag zahlreicher Mandanten haben wir bei dem Landgericht Stuttgart Klagen gegen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH und die persönlich handelnden Wirtschaftsprüfer eingereicht, da wir in deren Handeln relevante Pflichtverletzungen erkennen, die für den eingetretenen Schaden der Anleger und Aktionäre kausal waren.
Auf eine Klage gegen die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verzichten wir aus gutem Grund. Die Antwort dafür findet sich im Gesetz für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz „FinDAG.“ In § 4 Abs. 4 FinDAG heißt es ausdrücklich: Die Bundesanstalt nimmt ihre Aufgaben und Befugnisse nur im öffentlichen Interesse wahr. Durch diese Bestimmung sind Staatshaftungsansprüche gesetzlich ausgeschlossen.
Was Prozesse gegen die vormaligen Vorstände der Wirecard AG angeht, sind wir im Augenblick zurückhaltend. Hier möchten wir die weitere Klärung der Hintergründe abwarten.
Geschädigten Anlegern bieten wir auf ihre Person individuell zugeschnittene Vorgehensweisen an. Sprechen Sie uns an!
Weiteres Vorgehen!
Aktionäre und Anleihegläubiger der Wirecard AG können kostenlos mit unserer Kanzlei Kontakt aufnehmen. Wir prüfen kostenfrei Ihre Ansprüche und erstellen Ihnen ein Angebot, wieviel ein zielgerichtetes Vorgehen in Ihrem Fall kostet. Sofern Sie die Einschaltung eines Prozessfinanzierung wünschen, stehen wir Ihnen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite. Deckungsanfragen gegenüber Ihrer Versicherung übernehmen wir kostenlos.
Registrierung
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