Wir vertreten im Bereich des Arbeitsrechts bundesweit Unternehmen, Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte sowie Arbeitnehmer und Betriebsräte in sämtlichen anfallenden außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten.
Inhaltlich sind wir auf dem gesamten Gebiet des Individual- und Kollektivarbeitsrechts tätig.