KANZLEI-NEWS|
VERÖFFENTLICHT
27.11.2014

Fehlerhafte Widerrufsbelehrung – Lassen Sie Ihre Darlehensverträge prüfen!

Zahlreiche, von der Kreditwirtschaft verwendete Darlehensverträge, insbesondere auch Immobilien-Darlehensverträge, weisen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auf, mit der Folge, dass diese Kreditverträge auch heute noch widerrufen werden können.

 

Ist die Widerrufsbelehrung des Darlehensvertrages fehlerhaft, hat die 14-tägige Widerrufsbelehrung nicht zu laufen begonnen und kann der Widerruf noch heute erklärt werden. Rechtsfolge ist unter anderem, dass eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung nicht an die Bank zu zahlen ist.

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