Per Telefonverkäufen (Cold Callings) hatte eine Gruppe – von zwischenzeitlich zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilten Akteuren – wertlose Aktien der Firma Largo Energy AG, an vorwiegend vermögende Anleger verkauft. Außer einer Homepage, die über die angeblichen Aktivitäten der Gesellschaft informieren sollte, verfügte das Unternehmen über keinerlei Assets. Nachdem das Landgericht Düsseldorf der Klage der Rechtsanwälte DOERR KÜHN PLÜCK + Partner zu Gunsten der Erbengemeinschaft in voller Höhe stattgegeben hatte, ist es den Rechtsanwälten jetzt gelungen, in die von der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Düsseldorf sicher gestellten Vermögenswerte, vollständig zu vollstrecken (§ 111 g Abs. 2 Satz 1 StPO). Die Opferschutzvorschriften (§§ 111 b ff. StPO) bezwecken eine Privilegierung der aus der Straftat Verletzten, denen eine vorrangige Befriedigung vor anderen Gläubigern des Täters ermöglicht werden soll.