Gesellschafts-, Immobilien- und Wirtschaftsrecht, insbesondere die Gestaltung notarieller Verträge in allen Bereichen des Immobilien- und Wirtschaftsrechts
Hermann Doerr ist seit 1974 als Rechtsanwalt zugelassen. In der Zeit von 1986-2012 war er darüber hinaus als Notar tätig. Nachdem er bereits seit 13 Jahren als Sozius in einer renommierten wirtschaftsberatenden Kanzlei mitwirkte, gründete er 1993, zusammen mit den Rechtsanwälten Peter Kühn und Ralf Plück, die Sozietät DOERR KÜHN PLÜCK + Partner. Bereits zuvor zeichnete sich Hermann Doerr dadurch aus, dass er den Wirtschaftsaufbau der neuen Bundesländer förderte und zu diesem Zwecke mehrere Rechtsanwaltskanzleien mit dem Hauptsitz in Dresden gründete, welche später von jüngeren Kollegen weiter geführt wurden. Beratungen im Bereich des Wirtschaftsrechts bildeten somit den Schwerpunkt seiner Tätigkeit.
Seit dem Jahr 2000 legte er dabei ein besonderes Augenmerk auf sein Amt als Notar. Eine zentrale Rolle spielen dabei Beurkundungen aller Art, die im Rahmen von Unternehmensstrukturveränderungen und Grundstückstransaktionen erforderlich sind. Aufgrund dieser Erfahrungen beschäftigt sich Rechtsanwalt Hermann Doerr heute in erster Linie mit der Gestaltung notarieller Verträge auf den Gebieten des Immobilien- und Wirtschaftsrechts.